WOHNEN IM DENKMAL
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Petra SchöllhornStadtbaumeisterin
Referatsleiterin IV - Baureferat
Eigenheime in den Ortskernen
Der Kauf eines Altbaus ist oft eine interessante Alternative zu einem Neubau. Die Ortskerne von Sulzbach und Rosenberg mit ihren gewachsenen Strukturen und den malerischen, denkmalgeschützten Häusern bieten ihren Bewohnern nicht nur ein einmaliges Flair und kurze Wege, sondern auch viel Platz für kreative Ideen.
Zu den vielfältigen Arten von Denkmälern in Sulzbach-Rosenberg zählen: Bau- oder Einzeldenkmäler, Bodendenkmäler und der denkmalgeschützte Ensemblebereich der Altstadt Sulzbach. Bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden, können Sie in der Denkmalschutzliste einsehen, ob es sich bei Ihrem Objekt um ein Denkmal handelt.
Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Anwesen verändern oder beseitigen wollen, benötigten Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Die Anträge nimmt die Stadt Sulzbach-Rosenberg als zuständige Untere Denkmalschutzbehörde entgegen und entscheidet darüber. Diese Erlaubnis ergeht für Sie gebührenfrei.
Ist eine Baugenehmigung erforderlich, entfällt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Ob für Ihr Vorhaben im Einzelfall die Erteilung einer Baugenehmigung oder eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig ist, teilen Ihnen Ihre Ansprechpartner im Stadtbauamt gerne mit.
Fördermöglichkeiten
Wenn Sie das ungenutzte Potential der alten Bausubstanz für die Realisierung Ihres Eigenheimes nutzen möchten, gibt es eine ganze Reihe von Förderungen, die Ihnen die Entscheidung für eine Sanierung erleichtern können. Hier einige Beispiele an Fördermöglichkeiten, über die Sie unsere Ansprechpartnerin gerne berät:
- Zuwendungen des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Städtebauförderung
- Kommunales Förderungsprogramm (der Stadt Sulzbach-Rosenberg für die Altstadt Sulzbach und den Ortskern Rosenberg
zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der Stadtsanierung) - Zuschüsse und Darlehen der Bayerischen Landesstiftung
- Zuschüsse und Darlehen aus dem Entschädigungsfonds
- Zuschüsse und Darlehen des Bezirk Oberpfalz
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- Petra Schöllhorn
- Stadtbaumeisterin
Referatsleiterin IV - Baureferat - Rathausgasse 2
1.OG / Zi. 05
92237 Sulzbach-Rosenberg - 09661 510-1401
- 09661 510-1404
- petra.schoellhorn@sulzbach-rosenberg.de
- Antrag Denkmalschutz (Baudenkmal)
- Antrag Denkmalschutz (Bodendenkmal)
- Hinweise zum Antrag
- Richtlinien zum kommunalen Förderprogramm
- Kommunales Förderprogramm Innenstadtbelebung
- Gestaltungssatzung
- Information zum Sanierungsvermerk im Grundbuch
- Information zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen in Sanierungsgebieten
- Antrag Erlaubnis Bereich Gestaltungssatzung
- Sanierungsgebiet Sulzbach
- Sanierungsgebiet Rosenberg
- Bescheinigungsrichtlinien 2017
- Merkblatt zur Ausstellung der Steuerbescheinigung
- Merkblatt zu nicht bescheinigungsfähigen Sanierungsaufwendungen
- Muster Steuerbescheinigung neu
- Satzung Altstadt Sulzbach I
- Lagepläne Altstadt Sulzbach I bis IV
- Vorbereitende Untersuchung Altstadt Sulzbach I
- Vorbereitende Untersuchung Altstadt Sulzbach II
- Vorbereitende Untersuchung Altstadt Sulzbach III
- Vorbereitende Untersuchung Altstadt Sulzbach IV