WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN

Hinweis: Alle wichtigen Informationen zu anstehenden Wahlen (auch Informationen zur Briefwahl) finden Sie auf https://wahlen.suro.city

  • Rosalia WendlDipl.-Verwaltungswirtin (FH)
    Referatsleiterin III - Bürgerangelegenheiten

Das Wahlamt

Die Organisation und die Durchführung von Wahlen gehören in einem demokratischen Staat zu den Kernaufgaben der öffentlicher Verwaltung. Die Kommunen tragen dabei ein hohes Maß an Verantwortung, denn sie sind die Garanten eines Wahlablaufes, der den rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Sie müssen alle wahlrechtlichen Vorschriften für die jeweilige Wahl kennen und dann die Logistik zur Verfügung stellen, die für die ordnungsgemäße Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses notwendig ist.

Die Kommunen haben, außer bei den Kommunalwahlen, keine formale Kontrollfunktion bei der Kandidatenaufstellung durch die Parteien. Ihre Verantwortlichkeit beschränkt sich auf Vorbereitung und Durchführung des eigentlichen Wahlvorgangs vor Ort.

Aufgaben des Wahlamtes
  • Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • Einteilung der Stimmbezirke
  • Bildung von Wahlvorständen, Einteilung der Wahlhelfer
  • Anlegung, Fortführung der Wählerverzeichnisse
  • Benachrichtigung der Wahlberechtigten
  • Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
  • Vorbereitung der Ausstattung in den Wahlräumen
  • Sicherung der Wahlfreiheit, Wahlgeheimnis, etc.
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
  • Koordinierung aller an der Wahl beteiligten Dienststellen
Kontakt
    • Rosalia Wendl
    • Dipl.-Verwaltungswirtin (FH)
      Referatsleiterin III - Bürgerangelegenheiten
    • Luitpoldplatz 5
      Haus für Bürgerdienste DG / Zi. 15
      92237 Sulzbach-Rosenberg
    • 09661 510-1301
    • 09661 510-1307
    • rosalia.wendl@sulzbach-rosenberg.de
Stellvertreter

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