Elektronische Widerspruchseinlegung
Ein Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden.
Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
- Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet:
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg erhoben werden.