Elektronische Widerspruchseinlegung
Ein Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet:
poststelle@sulzbach-rosenberg.de
- Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
stadt.sulzbach-rosenberg@by.de-mail.de
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg erhoben werden.