Elektronische Widerspruchseinlegung

Ein Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden.

Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet:

poststelle@sulzbach-rosenberg.de

  • Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:

stadt.sulzbach-rosenberg@by.de-mail.de

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg erhoben werden.

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