JUGENDBEIRAT

Engagement erwünscht

Jugendbeirat

In Sulzbach-Rosenberg können und sollen Jugendliche sich öffentlich engagieren und ihre Anregungen, Kritik und Fragen in die kommunalpolitische Diskussion einbringen. Der Jugendbeirat hat die Aufgabe, in allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken. Dies gilt vor allem für Bildungs-, Sozial- und Umweltfragen, aber auch für sonstige Themenbereiche, für die die Stadt Sulzbach-Rosenberg zuständig ist. Der Jugendbeirat nimmt gegenüber dem Stadtrat und der Stadtverwaltung die Interessen der Jugendlichen Sulzbach-Rosenbergs durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen wahr.

Mitglieder

Der Jugendbeirat besteht aus 12 Jugendlichen und dem städtischen Jugendbeauftragten. Letzterer hat nur ein Mitspracherecht, er ist nicht stimmberechtigt.

Wahlverfahren

Die Jugendbeiratsmitglieder werden auf einer Jungbürgerversammlung gewählt. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewählt. Es genügt die einfache Mehrheit. Das aktive und passive Wahlrecht haben Kinder und Jugendliche in einem Alter zwischen 13 und 21 Jahren (Stichtag für die Altersgrenze ist der Beginn der Amtszeit), wenn sie in der Stadt Sulzbach-Rosenberg wohnhaft sind oder zu dieser Zeit eine Sulzbach-Rosenberger Schule besuchen. Die Amtszeit des Jugendbeirates beträgt zwei Jahre.

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