WALDBAD

Für große und kleine Badegäste

Großzügige Freizeitanlage

Die großzügig konzipierte Sulzbach-Rosenberger Freizeitanlage lässt für große und kleine Badegäste keine Wünsche offen.

Folgende Becken stehen zur Verfügung:
Sportbecken (26°C) , Lehrschwimmbecken (29°C), Erlebnisbecken mit Sprudelliegen, Massagedüsen und Strömungskanal (29°C), Sprungbecken (26°C) mit 5m, 3m und 1m Turm,  Babybecken (30°C) mit Sonnenschutz.

Die Rasenfläche erstreckt sich über gut 40.000 Quadratmeter mit Liegewiesen und Schattenzonen im Bereich alter Bäume. Am gut sortierten Kiosk können Sie kalte und heiße Getränke, Snacks und Eis kaufen. Auch für Sportfans ist gesorgt: zwei Beachvolleyballfelder, ein Fußballfeld, vier Tischtennisplatten, ein Basketballplatz und für die Kleineren ein Abenteuerspielplatz mit Wasserpumpe lassen keine Langeweile aufkommen.

Falls das Wetter einmal nicht mitspielt, Sie aber trotzdem nicht auf Ihr Schwimmvergnügen verzichten wollen, nutzen Sie einfach die Wärmehalle. Hier können Sie durch einen Einschwimmkanal nach draußen ins Schwimmerbecken gelangen.

Waldbad, Oberschwaig 7
92237 Sulzbach-Rosenberg
09661 6167

waldbad@sulzbach-rosenberg.de

Kartenverkauf

Eintrittskarten erhalten Sie an der Kasse des Waldbads und in unserem Webshop unter https://waldbadwebshop.suro.city

Eintrittspreise

Erwachsene

  • Einzelkarte: 4,– Euro·
  • ab 2 Stunden vor Badeschluss: 2,50 Euro
  • 12er Karte: 38,– Euro
  • Dauerkarten: 95,– Euro (Pfand pro Dauerkarte 5,- Euro)

Kinder & Jugendliche

  • Einzelkarte:2,50 Euro
  • ab 2 Stunden vor Badeschluss: 1,50 Euro
  • 12er Karte:22,– Euro
  • Dauerkarten:58,– Euro (Pfand pro Dauerkarte 5,- Euro)

Hinweis: von der Vollendung des 4. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie zum ermäßigten Eintritt Berechtigte

Familien & Partner

  • Einzelkarte:9,– Euro
  • Familien-Dauerkarten:130,– Euro (Pfand pro Dauerkarte 5,- Euro)
  • Partner-Dauerkarten:175,– Euro (Pfand pro Dauerkarte 5,- Euro)
  • Alleinerziehende Dauerkarte: 80,- Euro (Pfand pro Dauerkarte 5,- Euro)

Anspruchsvoraussetzungen: siehe Erläuterung zu Familiendauerkarten

Ermäßigte

Schüler, Studenten, Auszubildende sowie weitere Personen Nrn. 1,2,3

  • Einzelkarte: 2,50 €
  • 12er Karte:22,– Euro
  • Dauerkarten: 58,- €

Behinderte – Erwachsene Nr. 4

  • Einzelkarte:2,50 €
  • 12er Karte:22,– Euro
  • Dauerkarten: 58,- €

Behinderte – Kinder und Jugendliche Nr. 4

  • Einzelkarte:2,00 €
  • 12er Karte:22,– Euro
  • Dauerkarten: 30,- €

Gebühren-Ermäßigung

Anspruch auf Gebührenermäßigung haben

1. ohne Rücksicht auf das Einkommen
– Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
– Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit sie eine Schule oder Hochschule besuchen
und nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Die Berechtigung hierfür ist durch Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises nachzuweisen.

2. gegen Einkommensnachweis
– Arbeitslose
– Sozialhilfeempfänger
– sonstige Personen
Voraussetzung ist, dass das Einkommen das Doppelte des Sozialhilfesatzes der Regelbedarfsstufe 1 nicht übersteigt.

3. Inhaber des Stadtpasses oder der Bayerischen Ehrenamtskarte

4. Behinderte ab 50 % Schwerbehinderung
Die Berechtigung hierfür ist durch Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises nachzuweisen.

Dauerkarten

Dauerkarten gelten auf die Dauer einer Badesaison und werden bei Ausstellung mit einem Lichtbild versehen. Dieses wird direkt an der Waldbadkasse bei Ausstellung der Dauerkarte erstellt. Bitte bringen Sie zum Kauf von Dauerkarten einen Personalausweis mit. Anspruch auf Partnerdauerkarten haben Ehepaare, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und verschieden geschlechtliche, eheähnliche Lebensgemeinschaften. Der Anspruch ist nachzuweisen.

Hinweis: Für Ehepaare/Lebenspartner/Lebensgemeinschaften, bei denen mindestens ein Partner die Anspruchsvoraussetzungen für eine Gebührenermäßigung erfüllt, sind zwei Einzeldauerkarten kostengünstiger als die Partnerdauerkarte.

 

Familienkarten / Karten für Alleinerziehende (Einzel-/ Dauerkarten):

Anspruch haben Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Als Familien im Sinne von Satz 1 zählen, wenn Kindersorgeberechtigung besteht, auch Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, gleichgeschlechtliche Ehepaare sowie verschiedengeschlechtliche, eheähnliche  Lebensgemeinschaften. Der Anspruch ist nachzuweisen.
Für Kinder, die eine Schule oder Hochschule besuchen (ohne in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu stehen) oder am freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, liegt die Altersgrenze bei der Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Berechtigung hierfür ist durch Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises nachzuweisen.

Umtausch noch vorhandener 12er-Karten

Bereits gekaufte 12er-Karten werden an der Waldbadkasse gegen neue Eintrittskarten umgetauscht.

Waldbad
Öffnungszeiten

Samstag, 15.04.2023 – Sonntag, 30.04.2023:

09:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

Montag, 01.05.2023 – Sonntag, 10.09.2023:

09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Montag, 11.09.2023 – Dienstag, 03.10.2023:
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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