WÄRMEPLANUNG

Kommunale Wärmeplanung

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Bislang stand hierbei die Wärme im Schatten des Strom- und Verkehrssektors. Dies ist jedoch völlig unberechtigt, da ca. 60 % des Endenergieverbrauchs auf den Wärmesektor entfallen. Somit stellt dieser den größten Hebel für die Energiewende dar. Die Transformation des Wärmesektors ist aufgrund dessen essenziell für die Erreichung der Treibhausgas-Neutralität Deutschlands bis 2045. In Bayern muss dieses Ziel bereits 5 Jahre zuvor im Jahr 2040 erfüllt sein.

Zu Wärmeversorgung zählen die Bereiche Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser bzw. Kälteenergie. Gerade im Wohnungsbestand stammt diese Energie noch hauptsächlich aus fossilen Energiequellen. Das macht uns zudem von anderen Staaten abhängig und wird auf Dauer nicht mehr bezahlbar sein.

Die Wärmeplanung gibt Kommunen nun die Möglichkeit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln. Somit kann man die kommunale Wärmeplanung auch als strategisches Planungsinstrument bezeichnen. Einhergehende Pflichten und Fristen rund um die Durchführung einer Wärmeplanung betreffen dabei nur die Stadt Sulzbach-Rosenberg. Für Privatpersonen ergeben sich hingegen keine direkten Verpflichtungen aus dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).

Ansprechpartner

Auf welchem gesetzlichen Hintergrund beruht die kommunale Wärmeplanung?

Am 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) in Kraft getreten und verpflichtet alle Länder bundesweit zur kommunalen Wärmeplanung. Dabei gibt es die folgenden Grenzwerte:

  • Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern werden bis 30.06.2026 verpflichtet, eine Wärmeplanung vorzulegen (§ 4 Abs. 2 WPG).
  • Für alle anderen Kommunen (< 100.000 Einwohner) gilt die Pflicht bis zum 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 WPG).
  • Für Gemeinden bis 10.000 Einwohnern wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht (§ 4 Abs. 3 und § 22 WPB). So können benachbarte Kommunen bei der Wärmeplanung zusammenarbeiten und auch gemeinsame Wärmepläne erstellen.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verflochten. Hierbei geht es vor allem darum, welche Heizungen verbaut werden können. Ganz wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass auch nach der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung die 65%-Regelung aus dem Gebäudeenergiegesetz nicht vorzeitig greift. Weiterhin wird es auch keine Anschluss- oder Sanierungszwänge geben.

 

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung in Sulzbach-Rosenberg

Der Kick-Off zur kommunalen Wärmeplanung fand letztes Jahr im Dezember statt. Nun sind wir kurz vor der Fertigstellung. Die wichtigsten Schritte bis dahin lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Januar 2024 Erste Öffentlichkeitsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger
  • Februar 2024 Veröffentlichung der Eignungsprüfung
  • Februar – April 2024 Intensive Abstimmungen mit beteiligten Akteuren
  • April – Juni 2024 Erstellung der Bestands- und Potenzialanalyse
  • Juni 2024 Veröffentlichung der Bestands- und Potenzialanalyse
  • Juni – Sept. 2024 Erstellung des Abschlussberichtes
  • September 2024 Öffentliche Abschlusspräsentation
  • September 2024 Veröffentlichung Abschlussbericht (noch ausstehend)
  • September 2024 Vorstellung im Stadtrat (noch ausstehend)

 

Wie geht es nun weiter?

Grundsätzlich wurden mittels der kommunalen Wärmeplanung den Bürgerinnen und Bürgern die Ist-Situation innerhalb des Stadtgebietes sowie die vorhandenen Potenziale aufgezeigt. Darauf aufbauend konnte eine Karte mit Gebieten erstellt werden, wo ein Wärmeanschluss wahrscheinlich ist. Auch wird in dieser Karte dargestellt, in welchen Bereichen es eher zu Inselnetzen, kalten Nahwärmenetzen oder individuellen Lösungen kommen könnte. Nachfolgend ist diese Karte abgebildet:

Durch diese Einteilung, welche anhand von bestimmten Kriterien (z.B. vorhandene Potenziale) durchgeführt wurde, haben die Bürgerinnen und Bürger nun eine erste Einschätzung, wie es bei Ihnen weitergehen könnte.

Zudem wurden zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung weiterführende Maßnahmen bestimmt. Diese liegen hauptsächlich in der Verantwortung der Stadt Sulzbach-Rosenberg, welche diese zukünftig mit Nachdruck umzusetzen versucht. Neben diesen Maßnahmen wird es eine stetige Erfolgskontrolle sowie ein Fortschreiben der kommunalen Wärmeplanung geben. Dies ist spätestens nach 5 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Das Ziel all dieser Maßnahmen ist die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 in Bayern zu erreichen. Wie ein derartiges Szenario aussehen könnte, ist nachfolgend für den Bereich „Private Haushalte und Kleingewerbe“ dargestellt.

Links zu weiteren Informationen

FAQ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html

Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW):
https://www.kww-halle.de/

 

Bei Fragen, Bemerkungen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an:

Petra Schöllhorn, Stadtbaumeisterin, 09661/510-1401, petra.schoellhorn@sulzbach-rosenberg.de

Matthias Ehard, Klima- und Umweltschutz, 09661/510-1481, matthias.ehard@sulzbach-rosenberg.de

Markus Rößler, Büro zeitgeist, Nürnberg – 0911/21707-410

 

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