Interne Meldestelle

Einrichtung einer internen Meldestelle

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) des Bundes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft getreten.
Im Zentrum des neuen Hinweisgeberschutzrechts steht die Verpflichtung von
Beschäftigungsgebern zur Errichtung interner Meldestellen, an die sich die Beschäftigten
wenden können, um Informationen über Verstöße gem. § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes
zu melden.
Der Bayerische Landtag hat im Zuge der aktuellen Änderung des Kommunalrechts in Art. 56
Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) die Errichtung interner Meldestellen durch Gemeinden geregelt.

Für den Bereich der Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg wird folgende interne Meldestelle
eingerichtet:

Stadt Sulzbach-Rosenberg
Interne Meldestelle
Luitpoldplatz 25
92237 Sulzbach-Rosenberg
E-Mail: InterneMeldestelle@sulzbach-rosenberg.de
Tel.: 09661 – 510 3999

Links:
Hinweisgeberschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html
Art. 56 Abs. 4 GO
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-56

Sulzbach-Rosenberg, 12.09.2023

gez.
Michael Göth
Erster Bürgermeister

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