Breitbandversorgung
Breitband Förderverfahren im Stadtgebiet Sulzbach-Rosenberg
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg beteiligt sich seit einigen Jahren an verschiedenen Förderprogrammen des Freistaates Bayern, sowie des Bundes.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der laufenden und abgeschlossenen Förderprozesse im Glasfaserausbau (vorwiegend des Freistaates Bayern) und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zu einzelnen Richtlinien sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Bei Fragen zum Glasfaserausbau bzw. zur Breitbandversorgung wenden Sie sich bitte an:
Kontaktperson: Sophie Reindl
E-Mail: sophie.reindl@sulzbach-rosenberg.de
Tel.: 09661 510-1507
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) – Sonderprogramm Gewerbe – Start 2025
- Bestandsaufnahme
- Markterkundung – Anfrage
- Markterkundung – Ergebnis
- Auswahlverfahren – Bekanntmachung
- Auswahlentscheidung
- Zuwendungsbescheid
- Kooperationsvertrag
Förderschritt 1 – BayGibitR 2, Beginn Bestandsaufnahme (24.03.2025)
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Sulzbach-Rosenberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Förderschritt 2 – BayGibitR 2, Markterkundung Bekanntmachung (24.03.2025)
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.04.2025 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3 – BayGibitR 2, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 4 – BayGibitR 2, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg führt ein Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über:
Förderschritt 5 – BayGibitR 2, Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Stadt Sulzbach-Rosenberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.
Förderschritt 6 – BayGibitR, Zuwendungsbescheid
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat am 24.10.2025 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.
Förderschritt 7 – BayGibitR, Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR 2. Verfahren Gewerbe wurde zwischen der Stadt Sulzbach-Rosenberg und Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) – Start 2021
- Bestandsaufnahme
- Markterkundung – Anfrage
- Markterkundung – Ergebnis
- Auswahlverfahren – Bekanntmachung
- Auswahlentscheidung
- Zuwendungsbescheid
- Kooperationsvertrag
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (13.04.2021)
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Sulzbach-Rosenberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (13.04.2021)
Die Markterkundung wurde beendet und neu gestartet.
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.06.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg führt ein Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über:
Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Stadt Sulzbach-Rosenberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR. Alle Informationen über die Auswahlentscheidung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 6 – BayGibitR, Zuwendungsbescheid
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat am 07.06.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.
Förderschritt 7 – BayGibitR, Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde zwischen der Stadt Sulzbach-Rosenberg und Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Stadt Sulzbach-Rosenberg ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:
-
- Hans-Jürgen Strehl
- Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Referatsleiter V- Referat für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften - Luitpoldplatz 5
Haus für Bürgerdienste 2.OG / Zi. 08
92237 Sulzbach-Rosenberg - 09661 510-1501
- 09661 510-1506
- hans-juergen.strehl@sulzbach-rosenberg.de
-
- Sophie Reindl
- Innenstadtmanagerin
- Luitpoldplatz 5
Haus für Bürgerdienste 2. OG / Zi. 11.2
92237 Sulzbach-Rosenberg - 09661 510-1507
- 09661 510-1506
- sophie.reindl@sulzbach-rosenberg.de
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR) – Start 2016
- Bestandsaufnahme
- Markterkundung – Anfrage
- Markterkundung - Ergebnis
- Auswahlverfahren – Bekanntmachung
- Auswahlverfahren – Ergebnis
- Kooperationsvertrag
Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt:
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.
Die Anfrage zur Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt:
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff BbR durchgeführt.
Das Ergebnis der Markterkundung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Sulzbach-Rosenberg definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
***Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat die Frist zur Angebotsabgabe um 11 Wochen verlängert.
Neues Fristende ist Freitag, 19.10.2018, 12:00 Uhr.***
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat das Ausfahlverfahren abgeschlossen und beabsichtigt mit der Telekom Deutschland GmbH den im Förderverfahren vorgeschriebenen Kooperationsvertrag zu schließen.
Der Bekanntmachungstext wird nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Bestätigung der Stadt Sulzbach-Rosenberg zur Freigabe des Kooperationsvertrages
Veröffentlicht am 10. April 2019
Stellungnahme der Stadt Sulzbach-Rosenberg bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Die Stellungnahme wird nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) – Start 2014
- Markterkundung – Ergebnis
- Auswahlverfahren – Bekanntmachung
- Auswahlverfahren- Ergebnis
- Kooperationsvertrag
- Bestandsaufnahme
- Markterkundung – Anfrage
Ergebnis der Markterkundung
Frist 11.08. bis 22.10.2014
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) durchgeführt.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt:
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg führt ein einstufiges Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Stadt Sulzbach-Rosenberg definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt:
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Veröffentlicht am 23. Dezember 2015
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat das Ausfahlverfahren abgeschlossen und beabsichtigt mit der Telekom Deutschland GmbH den im Förderverfahren vorgeschriebenen Kooperationsvertrag zu schließen.
Der Bekanntmachungstext wird nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Bestätigung der Stadt Sulzbach-Rosenberg zur Freigabe des Kooperationsvertrages
Veröffentlicht am 14. September 2016
Stellungnahme der Stadt Sulzbach-Rosenberg bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Die Stellungnahme wird nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt:
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.
Die Anfrage zur Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt:
FTTH/FTTB – Was ist das eigentlich?
Immer häufiger wird man im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau mit Begriffen wie FTTH oder FTTB konfrontiert. Aber was bedeutet das eigentlich?
Es handelt sich hier ganz einfach um englische Abkürzungen:
FTTH = Fiber to the Home
FTTB = Fiber to the Building
Beide bedeuten nichts anderes als „Glasfaser bis ins Gebäude bzw. die Wohnung“. Und genau das ist die Technologie, auf die die Regierung (mit ihren Förderprogrammen) und auch wir als Kommune setzen. Denn mit einem Glasfaseranschluss direkt im Haus sind Bandbreiten im Gigabitbereich kein Problem mehr. Glasfaser ist zudem weniger störanfällig und bietet eine stabile Leistung.
Der klassische Anschluss über die Kupferleitung (ADSL/VDSL) hat den Nachteil, dass es hier zu Leistungsschwankungen kommen kann, wenn z.B. alle Nachbarn gleichzeitig surfen oder streamen wollen. Sie haben außerdem eine Leistungsobergrenze und auch bei der FTTC-Technologie, bei der das Glasfaserkabel bis zum Verteilerkasten verlegt wird, die „letzte Meile“ jedoch über die Kupferleitung erfolgt, kommt es zu einem Leistungsverlust, je weiter das Haus vom Technikgehäuse entfernt ist.
Die Erfahrung zeigt auch, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre ständig gewachsen ist. Während vor 20 Jahren noch 1 bis 2 Mbit pro Sekunde (Mbit/s) vollkommen ausreichend waren, ist dies inzwischen nicht mehr so. Die Art der Internetnutzung entwickelt sich stetig fort. Durch Streaming-Dienste, Cloud-Nutzung, Homeoffice usw. ist der Bandbreitenbedarf stark gewachsen. Alleine der Aufruf normaler Internetseiten benötigt mittlerweile viel mehr Daten, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, das alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt in Zukunft mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden können.