Winterdienst: Räum- und Streupflicht in Sulzbach-Rosenberg

 In Rathaus aktuell

Die Stadt Sulzbach-Rosenberg informiert über die Räum- und Streupflicht im Winter.

Wer ist verpflichtet?

  • Eigentümer von Grundstücken

  • Anlieger von Grundstücken im Stadtgebiet

Die Pflicht gilt für öffentliche Geh- und Radwege, die an private Grundstücke angrenzen.

Was muss geräumt und gestreut werden?

  • Geh- und Radwege bei Schnee und Eis

  • In Straßen ohne Geh- oder Radweg:

    • ein ca. 1 Meter breiter Streifen entlang des Fahrbahnrandes

    • dieser Bereich muss für Fußgänger frei von Schnee und Eis sein

Wann gilt die Räum- und Streupflicht?

  • Werktage: ab 07:00 Uhr

  • Sonn- und Feiertage: ab 08:00 Uhr

  • Bei anhaltender Glätte:

    • Maßnahmen bis 20:00 Uhr

    • so oft wiederholen, wie es zur Vermeidung von Gefahren nötig ist

Übertragung der Pflicht

Wenn Grundstücke vermietet oder verpachtet sind und die Räum- und Streupflicht per Vertrag übertragen wurde (z. B. an Mieter, Pächter, Hausmeisterdienste oder externe Firmen), gilt:

  • Eigentümer sollen diese Personen ausdrücklich und erneut auf ihre Pflicht hinweisen.

Rechtsgrundlage

Die maßgebliche Verordnung heißt:
„Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“

Sie ist online abrufbar unter:
Bürgerservice → Ortsrecht → Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Direkter Link zur Verordnung:
https://www.suro.city/wp-content/uploads/2024/07/23.07.2024-2.1-verordnung-ueber-die-reinhaltung-und-reinigung-der-oeffentlichen-strassen-und-die-sich.pdf

Hinweis der Stadt

Die Stadt Sulzbach-Rosenberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe und gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle sicher durch die Winterzeit kommen.

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