Stellungnahme zur Berichterstattung über die Absage eines Bierpong-Turniers

 in der Kategorie Rathaus aktuell

Die Stadt Sulzbach-Rosenberg weist im Zusammenhang mit der Berichterstattung in der SRZ über die Absage eines geplanten Bierpong-Turniers abschließend auf Folgendes hin:

Als zuständige Gaststättenbehörde hat die Stadt erstmals aus der SRZ vom 27.07.2021 Kenntnis von der geplanten Veranstaltung erhalten.

Bei der Veranstaltung, Bierpong-Turnier, handelt es sich unabhängig von der derzeitigen Pandemielage um eine sog. öffentliche Vergnügung, die vom Veranstalter unter Angabe der Art, des Ortes, der Zeit und der Zahl der Teilnehmer eine Woche vorher schriftlich bei der Gemeinde anzuzeigen ist. Wird diese Anzeige nicht fristgerecht erstattet, bedarf sie der Erlaubnis. Diese ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren u.a. für Leben, Gesundheit oder Sachgütern erforderlich erscheint. Ein bloßer Artikel in der Zeitung oder den sozialen Medien erfüllt die Formvoraussetzung einer Anzeige nicht.

Soweit Alkohol ausgeschenkt wird, benötigt der Veranstalter daneben eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG), welche rechtzeitig vor der Veranstaltung zur ggfs. erforderlichen Beteiligung weiterer Behörden zu beantragen ist und zudem einen besonderen Anlass voraussetzt. Die Gestattung ist wiederum an den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 GastG zu messen (kein Vorschubleisten von Alkoholkonsum – die entsprechende Kommentarliteratur wurde bereits in der Presse zitiert).

Ein besonderer Anlass ist insbesondere nicht gegeben bei Veranstaltungen, die geeignet sind, den Missbrauch oder übermäßigen Konsum von Alkohol zu begünstigen. Mangels besonderen Anlasses dürfte die Veranstaltung nach Auffassung der Stadt auch unter § 7 Abs. 3 der zu diesem Zeitpunkt gültigen 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fallen, was jedoch im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes liegt.

Die Organisatoren haben sich vorab zu keinem Zeitpunkt an die zuständigen Behörden, weder an das Ordnungsamt der Stadt noch an das Landratsamt Amberg-Sulzbach als zuständige Behörde im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gewandt, um Auskünfte über die Zulässigkeit solcher Veranstaltungen generell und insbesondere unter Corona-Bedingungen zu erhalten.

In Gang gekommen ist die Angelegenheit vielmehr durch den Presseartikel am Dienstag vor der Veranstaltung, 27.07.2021. Am gleichen Tag sind sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt Anfragen anderer Gemeinden eingegangen, dahingehend, wie solche Veranstaltungen in Sulzbach-Rosenberg möglich seien, während sie in anderen Kommunen nicht zugelassen würden. Insoweit ist es auch nicht zutreffend, dass in der Stadt Amberg entsprechende Veranstaltungen erlaubt worden wären.

Nach Prüfung der Rechtslage wurde diese durch die Gaststättenbehörde entsprechend kommuniziert.

Die Stadt hat insofern es als vorzugswürdig und im Rahmen der Bürgernähe für sinnvoll erachtet, das Gespräch zu suchen.

Die Alternative wäre gewesen, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass die Veranstaltung weder angezeigt noch genehmigt ist und diese daher am Samstag durch die Polizei auflösen zu lassen und entsprechend mit Bußgeldern zu agieren.

Gerade vor dem Hintergrund, dass derzeit alle traditionellen Feste abgesagt sind, wäre es wohl nicht das richtige Zeichen seitens der Stadtverwaltung gewesen, hier untätig zu bleiben.

Die Bierpong-Community ist sehr gut vernetzt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Rechtslage sehr wohl bekannt ist (Vgl. z.B. https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/fuerstenfeldbruck-ort65548/fuerstenfeldbruck-verbietet-beerpong-turnier-steckt-dahinter-12899714.html ). Bei sorgfältiger Recherche im Internet wäre erkennbar gewesen, dass derartige öffentliche Veranstaltungen, zurückhaltend ausgedrückt, problematisch sind und es zwingend der Kommunikation mit Behörden, ausgehend von den Veranstaltern, bedarf und nicht umgekehrt.

Zur letztjährigen Veranstaltung, von der die Behörden erst im Nachhinein aus der Presse erfahren haben und welche ebenfalls weder angezeigt noch erlaubt war, sind seinerzeit keine Anzeigen eingegangen. Aus personellen Gründen wurden seitens der zuständigen Behörde hierzu und zum Veranstalter keine weitergehenden Ermittlungen geführt.

Bei der diesjährigen Veranstaltung haben die Veranstalter am Freitagvormittag das Gespräch mit der Gaststättenbehörde gesucht. Jedoch waren schon aus zeitlichen Gründen eine Kommunikation und Prüfung alternativer Möglichkeiten unter Einbeziehung der für die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zuständigen Behörden nicht mehr möglich.

Die Anliegen der Jugendlichen sind durchaus verständlich und werden von Seiten der Stadt grundsätzlich im Rahmen des Zulässigen auch unterstützt. Die Verwaltung, welche die einschlägigen Gesetze vollzieht, hat in keiner Weise willkürlich gehandelt, sondern vielmehr im Interesse der Veranstalter, welche die Veranstaltung von sich aus abgesagt haben.

Wünschenswert ist künftig eine frühzeitige Kommunikation, um zu eruieren, ob und ggfs. in welcher Form derartige Veranstaltungen rechtskonform durchgeführt werden können. Dies werden wir dem Veranstalter auch in einem persönlichen Gespräch erläutern.

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