Stadtpass für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen

Die Stadt Sulzbach-Rosenberg stellt für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die nachweislich Sozialleistungen erhalten, den sog. Stadtpass aus.

Mit dem Pass können diese Personen auf unkomplizierte und diskrete Weise Vergünstigungen, teilweise anstelle der bislang gewährten Sozialermäßigungen, bei den städtischen Einrichtungen (Stadtbibliothek, städt. Museen, Waldbad, Sing- und Musikschule) sowie bei Veranstaltungen der Kulturwerkstatt erhalten.

Der Stadtpass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum mit der Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Jahr. Er wird kostenlos ausgestellt.

Bei der Antragstellung im Sozialamt der Stadt ist u.a. ein Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen vorzulegen.

Kontakt:
Sozialamt der Stadt Sulzbach-Rosenberg
Frau Donhauser
Haus für Bürgerdienste, Luitpoldplatz 5
92237 Sulzbach-Rosenberg
Tel. 09661 510 1340
eMail: sozialamt@sulzbach-rosenberg.de

Der Stadtpass kann auch für private Anbieter, die Ihr Angebot Personen mit geringem Einkommen zu vergünstigten Konditionen zugänglich machen wollen, als Nachweis der Bedürftigkeit dienen.

Fangen Sie einfach an zu tippen