Pressemitteilung: Parken von E-Autos im Stadtgebiet bis zu drei Stunden kostenlos
Durch eine Änderung der bayernweit gültigen Zuständigkeitsverordnung dürfen ab 1. April 2025 alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit einem „E-Kennzeichen“ auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken.
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