Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb

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Ausdruck und Unterschrift erforderlich

Für diesen Antrag steht noch kein Online-Dienst zur Verfügung.

Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, laden Sie sich bitte zunächst die Datei(en) herunter. Bei einigen können Sie die Felder direkt am Computer ausfüllen. Andere sind derzeit nur als Ausdrucklösung verfügbar. Füllen Sie bitte alle nötigen Felder aus und senden Sie uns das unterschriebene Exemplar zu, damit der Vorgang rechtswirksam abgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen z.B zu Fristen oder Voraussetzungen finden Sie im Bayernportal:

Onlineschulung „Jugendschutz auf Festen“

Bei Beantragung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist zudem die Teilnahme an der Onlineschulung „Jugendschutz auf Festen“ des Landratsamtes Amberg-Sulzbach vorzuweisen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

    • Nicole Mende
    • Dipl.-Verwaltungswirtin (FH)
    • Luitpoldplatz 5
      Haus für Bürgerdienste DG / Zi. 14
      92237 Sulzbach-Rosenberg
    • 09661 510-1303
    • 09661 510-1307
    • nicole.mende@sulzbach-rosenberg.de

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