Neue Richtlinie für Wohnungsbauförderung

 in der Kategorie Rathaus aktuell

In seiner Sitzung vom 27.04.2021 hat der Stadtrat den Erlass der „Richtlinie der Stadt Sulzbach-Rosenberg zur Förderung des Wohnungsbaues“ beschlossen. Mit Genehmigung des Haushalts tritt diese Richtlinie nun offiziell in Kraft und gilt vorerst bis Ende des Jahres 2021.

Die neue Richtlinie löst das bis dato geltende „Städtische Wohnungsbauförderdarlehen“ und „Baulandprogramm“ ab und vereint beide Programme zu einem. Zudem wurde der Förderrahmen erhöht und die Gruppe der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.

Gefördert wird der Bau oder Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen in Sulzbach-Rosenberg durch ein zinsloses Darlehen und einen Zuschuss.

Mit dem Förderprogramm sollen zum einen Familien mit Kindern unterstützt werden aber auch der Erwerb und die Sanierung von Altbauten attraktiver gemacht werden.

So besteht ein Anspruch auf das Darlehen beim Neubau eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung nur für Familien mit Kindern. Wer hingegen eine gebrauchte Immobilie erwirbt oder abbricht um einen Neubau zu errichten kann auch ohne Kinder von der Förderung profitieren.

Das Grunddarlehen beträgt bei einem Neubau 6.000 € und beim Kauf von gebrauchten Immobilien sowie dem Abbruch einer Altimmobilie für einen Neubau jeweils 10.000 €.
Wer Kinder hat, die mit im Haushalt leben, kann das Darlehen zudem pro Kind um 2.000 € (bei Neubau) bzw. 5.000 € (bei gebrauchten Immobilien und Abriss) aufstocken.

Der Zuschuss hingegen soll ausschließlich eine Entlastung für Familien mit Kindern sein und kann sowohl bei Neubau, Kauf sowie Abriss und damit verbundenem Neubau einer Immobilie in Höhe von 2.000 € je berücksichtigungsfähigem Kind beantragt werden.

Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind Bewerber, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG nicht übersteigt. Den Antragstellern ist außerdem freigestellt, ob Sie nur das Darlehen, nur den Zuschuss oder beides beantragen möchten.

Nähere Infos zum Förderprogramm erteilt das Referat für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadt Sulzbach-Rosenberg oder können auf der Homepage der Stadt nachgelesen werden.

Antrag auf Förderung des Wohnungsbaues – Stadt Sulzbach-Rosenberg (suro.city)

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