Information über gerichtliche Betreuung

 in der Kategorie Rathaus aktuell

„Gerichtliche Betreuung angeordnet! Was nun?“ – unter diesem Motto stand ein interessanter Vortrag, den Richterin Kathrin Rieger vom Amtsgericht Amberg im Rahmen der Seniorenaktionswoche im historischen Rathaussaal der Stadt Sulzbach-Rosenberg hielt.

Nach einer kurzen Einführung vom Seniorenbeauftragten der Stadt Sulzbach-Rosenberg, Andreas Knopp, befasste sich der Vortrag von Richterin Kathrin Rieger mit den verschiedenen Möglichkeiten im „Fall der Fälle“ Hilfe zu erhalten. Rieger stellte dabei heraus, dass jeder mittels seiner selbst ausgestellten Vorsorgevollmacht einen anderen zu seinem Betreuer bestellen könne.

Ein Betreuer stehe immer an der Seite des Betreuten, quasi auf Augenhöhe, und vertritt seinen Mandanten vor allem in rechtlichen Angelegenheiten vor Ämter und Behörden.

Natürlich gebe es aber auch einigen Fällen, eine Bestellung eines Betreuers von Amts wegen. Hierbei ist stets ein Arzt als Sachverständiger zu beteiligen. Gegen den freien Willen eines Betroffenen darf sowieso kein Betreuer bestellt werden.

Rieger ging unter anderem auch darauf ein, was zu tun ist, wenn die Erstellung einer Vorsorgevollmacht unterblieben ist. Auch habe der Betroffene gegenüber dem Gericht Rechte, die beachtet werden müssen. In diesem Zusammenhang erklärte Kathrin Rieger, wann das Gericht in welchem Verfahren überhaupt beteiligt wird.

„Um hier gleich eines klarzustellen: Seit 1994 gibt es keine Entmündigung mehr, auch wenn dies immer noch in der Bevölkerung weit verbreitet ist“, so Rieger. Klar sei auch, kein Betreuer kann seinen Betreuten ständig überwachen; ein regelmäßiges Treffen zur Klärung von amtlichen Fragen sei aber in allen Fällen vorgesehen.

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