Verlängerung der städtischen Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaues

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Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat im Sommer 2021 eine Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaues ins Leben gerufen. Diese fördert den Bau oder den Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen im Stadtgebiet Sulzbach-Rosenberg.

Das Förderprogramm enthielt bisher eine jährliche Befristung. Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.10.2023 wurde diese nun aufgehoben und die Richtlinie gilt unbefristet, sodass Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft davon profitieren können.

Den Zuschuss und/oder ein zinsloses Darlehen können Bewerber beantragen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG nicht übersteigt. Hierbei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Grenze vor Kurzem um rund 25 % angehoben wurde.

Beim Neubau eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung besteht der Anspruch nur für Familien mit Kindern. Wer hingegen eine gebrauchte Immobilie erwirbt oder abbricht um einen Neubau zu errichten kann auch ohne Kinder von der Förderung profitieren. Das zinslose Grunddarlehen beträgt bei einem Neubau 6.000 € und beim Kauf von gebrauchten Immobilien sowie dem Abbruch einer Altimmobilie für einen Neubau jeweils 10.000 €. Wer Kinder hat, die mit im Haushalt leben, kann das Darlehen zudem pro Kind um 2.000 € (bei Neubau) bzw. 5.000 € (bei gebrauchten Immobilien und Abriss) aufstocken. Der Zuschuss hingegen soll ausschließlich eine Entlastung für Familien mit Kindern sein und kann sowohl bei Neubau, Kauf, sowie Abriss und damit verbundenem Neubau einer Immobilie in Höhe von 2.000 € je berücksichtigungsfähigem Kind beantragt werden.

Nähere Infos zum Förderprogramm erteilt das Referat für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadt Sulzbach-Rosenberg (+49 9661 510-1504) oder können auf der Homepage der Stadt nachgelesen werden.

 

Übersicht städtische Wohnungsbauförderung:

Darlehen
Zuschuss je Kind Grunddarlehen Erhöhung je Kind um
Neubau Haus/Wohnung 2.000,00 € 6.000,00 € 2.000,00 €
gebrauchte Immobilie 2.000,00 € 10.000,00 € 5.000,00 €
Abbruch für Neubau 2.000,00 € 10.000,00 € 5.000,00 €

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