Änderung der Fälligkeitsbeträge bei der Grundsteuer ab 2025
Aufgrund der Grundsteuerreform und der dadurch neuen Grundsteuerbescheide bittet die Stadtkasse ab sofort um Beachtung der geänderten Fälligkeitsbeträge.
Bürger / Bürgerinnen mit Abbuchungsaufträgen bei der Stadt (SEPA-Lastschriftmandate) werden automatisch angepasst.
Bürger / Bürgerinnen mit Daueraufträgen bei den jeweiligen Banken werden dringend aufgefordert diese entsprechend den neuen Bescheiden anzupassen.