Änderung der Fälligkeitsbeträge bei der Grundsteuer ab 2025

 In Amtliche Bekanntmachungen, Rathaus aktuell

Aufgrund der Grundsteuerreform und der dadurch neuen Grundsteuerbescheide bittet die Stadtkasse ab sofort um Beachtung der geänderten Fälligkeitsbeträge.

Bürger / Bürgerinnen mit Abbuchungsaufträgen bei der Stadt (SEPA-Lastschriftmandate) werden automatisch angepasst.

Bürger / Bürgerinnen mit Daueraufträgen bei den jeweiligen Banken werden dringend aufgefordert diese entsprechend den neuen Bescheiden anzupassen.

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