Winterdienst: Räum- und Streupflicht in Sulzbach-Rosenberg
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg informiert über die Räum- und Streupflicht im Winter.
Wer ist verpflichtet?
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Eigentümer von Grundstücken
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Anlieger von Grundstücken im Stadtgebiet
Die Pflicht gilt für öffentliche Geh- und Radwege, die an private Grundstücke angrenzen.
Was muss geräumt und gestreut werden?
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Geh- und Radwege bei Schnee und Eis
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In Straßen ohne Geh- oder Radweg:
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ein ca. 1 Meter breiter Streifen entlang des Fahrbahnrandes
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dieser Bereich muss für Fußgänger frei von Schnee und Eis sein
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Wann gilt die Räum- und Streupflicht?
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Werktage: ab 07:00 Uhr
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Sonn- und Feiertage: ab 08:00 Uhr
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Bei anhaltender Glätte:
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Maßnahmen bis 20:00 Uhr
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so oft wiederholen, wie es zur Vermeidung von Gefahren nötig ist
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Übertragung der Pflicht
Wenn Grundstücke vermietet oder verpachtet sind und die Räum- und Streupflicht per Vertrag übertragen wurde (z. B. an Mieter, Pächter, Hausmeisterdienste oder externe Firmen), gilt:
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Eigentümer sollen diese Personen ausdrücklich und erneut auf ihre Pflicht hinweisen.
Rechtsgrundlage
Die maßgebliche Verordnung heißt:
„Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“
Sie ist online abrufbar unter:
Bürgerservice → Ortsrecht → Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Direkter Link zur Verordnung:
https://www.suro.city/wp-content/uploads/2024/07/23.07.2024-2.1-verordnung-ueber-die-reinhaltung-und-reinigung-der-oeffentlichen-strassen-und-die-sich.pdf
Hinweis der Stadt
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe und gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle sicher durch die Winterzeit kommen.