Zahltermine Grundsteuer

Das Steueramt weist darauf hin, dass die Zahlung der Grundsteuer für alle Grundstückseigentümer, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei der Stadt Sulzbach-Rosenberg erfolgen soll.

Die Grundsteuer wird gem. §27 des Grundsteuergesetzes für das Kalenderjahr festgesetzt. Falls sich keine Änderungen ergeben, gilt ein bereits in Vorjahren ergangener Bescheid weiterhin und ist maßgebend für die Höhe der Grundsteuerschuld in 2024. Jährliche Bescheide werden in diesem Fall aus Kostengründen nicht versendet. Besten Dank für die rechtzeitige Bezahlung der Grundabgaben, zu denen neben der Grundsteuer auch die Straßenreinigung gehört.

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