Sperrungen auf den Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Stadtgebiet

Bei Baustellen auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Stadtgebiet ist Anordnungsbehörde das Landratsamt Amberg-Sulzbach.

Bei größeren Straßenbaumaßnahmen ordnet auch manchmal das staatliche Bauamt selbst an.

Derzeit sind einige Sperrungen (z.B. B14 auf Höhe der Oberpfalz-Arkaden, B14 bei Kauerhof) avisiert bzw. bereits in der Umsetzung.

Auf der Homepage des Landratsamtes Amberg-Sulzbach können die in der Zuständigkeit des Landratsamtes liegenden Straßensperrungen eingesehen werden:

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