Sperrungen auf den Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Stadtgebiet
Bei Baustellen auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Stadtgebiet ist Anordnungsbehörde das Landratsamt Amberg-Sulzbach.
Bei größeren Straßenbaumaßnahmen ordnet auch manchmal das staatliche Bauamt selbst an.
Derzeit sind einige Sperrungen (z.B. B14 auf Höhe der Oberpfalz-Arkaden, B14 bei Kauerhof) avisiert bzw. bereits in der Umsetzung.
Auf der Homepage des Landratsamtes Amberg-Sulzbach können die in der Zuständigkeit des Landratsamtes liegenden Straßensperrungen eingesehen werden: