Schöffen- und Jugendschöffenwahl

 in der Kategorie Amtliche Bekanntmachungen, Rathaus aktuell

Schöffenwahl

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Jugendschöffenwahl

Das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach hat für die Sitzungsperiode des Jugendgerichts (2024 – 2028) geeignete Personen für die Wahl zum Jugendschöffen vorzuschlagen.

Aus den Vorschlägen, die beim Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach eingehen, erstellt der Jugendhilfeausschuss mit Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder die Vorschlagsliste. Der beim Amtsgericht Amberg gebildete unabhängige Wahlausschuss wählt daraus dann die Jugendschöffen aus.

Interessierte Bürger, die das Ehrenamt des Jugendschöffen übernehmen würden, können sich bis 31.03.2023 beim Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach, Schlossgraben 3, 92224 Amberg, mit dem dort zur Verfügung stehenden Formblatt melden. Telefonische Auskunft erteilt gerne das Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 09621 39 392 oder 381.

Weitere Informationen zu den beiden Wahlen finden Sie auf unten verlinkter Seite:

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