Kulturförderung

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Der Stadtrat beschloss am 22.06.2021 die Umsetzung einer städtischen Kulturförderung in Höhe von 30.000 €. Gefördert werden defizitäre Veranstaltungen mit in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000,00 €. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage einer Übersicht der entstandenen Einnahmen und Ausgaben. Über die Vergabe der Kulturförderung entscheidet der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport.

Förderfähig sind Vereine, Institutionen, sowie Kulturprojekte,

  • die grundsätzlich im Stadtgebiet Sulzbach-Rosenberg durchgeführt werden und öffentlich zugänglich sind
  • die eine Belebung und Aufrechterhaltung der Freien Sulzbach-Rosenberger Kulturszene ermöglichen.
  • Die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • An deren Bestand bzw. Durchführung ein erhebliches Interesse seitens der Stadt Sulzbach-Rosenberg besteht
  • Die ohne die Mithilfe der Stadt nicht oder nicht im notwendigen Umfang finanziell gesichert bzw. realisieren wären,
  • Bezüglich derer im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten Eigenmittel aktiviert und eingesetzt, einschlägige Drittmittel beantragt, sowie Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Nicht gefördert werden können i.d.R.:

  • gewerbliche Veranstalter oder Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht
  • Veranstaltungen oder Projekte, die der Werbung zu anderen Zwecken dienen
  • Jubiläumsveranstaltungen
  • Wohltätigkeitsveranstaltungen
  • Veranstaltungen rein geselligen Charakters
  • Veranstaltungen, die sich ausschließlich an Vereinsmitglieder richten
  • Parteiveranstaltungen

Besonders gefördert werden sollen kreative, innovative Projekte, die zur Attraktivität der Stadt Sulzbach-Rosenberg beitragen und das soziale Miteinander fördern.

Für die Antragstellung ist ein Antragsformular unten verlinkt bzw. wird im Kulturamt bereitgestellt. Die Antragstellung ist bis zum 30. September für das Folgejahr möglich. Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport. Die entsprechenden Mittel werden pro Jahr in den städtischen Haushalt eingestellt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nachdem der Antragssteller die entsprechenden Verwendungsnachweise im Kulturamt eingereicht hat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

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