Neue Regelung zu Reisedokumenten für Kinder ab 01.01.2024

 in der Kategorie Amtliche Bekanntmachungen, Rathaus aktuell

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass ab 01.01.2024 Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Nähere Infos hierzu BMI – Reisepass für Kinder (bund.de).

 

Sollten Sie für Ihr Kind ab dem 01.01.2024 ein gültiges Reisedokument benötigen, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin beim Einwohnermeldeamt unter https://termine-reservieren.de/termine/suro/ . Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass es wegen der Durchführung der Bürgermeisterwahl am 14.01.2024 zu längeren Wartezeiten kommen kann.

 

Gebührenanhebung für Reisepässe ab 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 wird die Grundgebühr für einen biometrischen Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahren auf 70 Euro angehoben. Ausführliche Infos zum Thema Reisepässe und Personalausweise erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/reisepaesse-und-personalausweise

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