Mobiles Notstromaggregat für Versorgung städtischer Einrichtungen im Notfall

 in der Kategorie Rathaus aktuell

Die Stadt Sulzbach-Rosenberg betreibt schon seit etlichen Jahren eine Notfallplanung auf örtlicher Ebene. In den Jahren 2019 und 2020 wurden diese Planungen insbesondere hinsichtlich eines großflächigen Stromausfalls aktualisiert.

Dabei erfolgte eine Kontaktaufnahme mit verschiedenen systemrelevanten Einrichtungen und der Katastrophenschutzbehörde beim Landratsamt Amberg-Sulzbach. Zur Abgrenzung der Zuständigkeit ist Folgendes auszuführen: Die Aufgaben des Katastrophenschutzes obliegen grundsätzlich den Kreisverwaltungsbehörden, den Regierungen und dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Kreisangehörige Gemeinden, die während einer Katastrophe ohne Verbindung mit der Kreisverwaltungsbehörde sind, nehmen in dieser Zeit gem. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayKSG die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr. Die Gefahrenabwehr auf örtlicher Ebene obliegt gemäß Art. 6 und 7 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) grundsätzlich den Gemeinden in eigener Zuständigkeit.

Maßgebliches Organ im Rahmen der Gefahrenabwehr auf örtlicher Ebene bei Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle ist der sogenannte Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), welcher sowohl aus ständigen Mitgliedern sowie aus ereignisspezifischen Mitgliedern gegebenenfalls unter Einschaltung Externer besteht. Dieser Stab unter der Leitung des Ersten Bürgermeisters Michael Göth hat auch während der SARS-CoV-2-Pandemie getagt.

Wie bereits erwähnt ist die Stadt zunächst nur bei örtlich beschränkten Gefährdungslagen als Sicherheitsbehörde zuständig, in Abgrenzung zur Katastrophenschutzbehörde. Doch auch in Fällen einer Katastrophe ist es der Stadt ungeachtet von Zuständigkeitsabgrenzungen ein selbstverständliches Anliegen zum Schutze seiner Einwohner Anlaufstellen (Leuchttürme) und vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten vorzuhalten.

Im Rahmen der Zurverfügungstellung von Notunterkünften sind die städtischen Einrichtungen wie Schulen und Turnhallen prädestiniert. Dies ist gerade bei Stromausfällen oder sonstigen Notfalllagen der Fall, bei denen Stromausfälle mit einhergehen, insbesondere für vulnerable Bevölkerungsteile oder zur kalten Jahreszeit. Diese städtischen Einrichtungen sind an die Fernwärmeversorgung des örtlichen Biomasseheizkraftwerks, gespeist aus nachwachsenden Rohstoffen mit Redundanz auf Basis fossiler Brennstoffe, angeschlossen.

Das Szenario der Notunterbringung kann bei längerfristigen Stromausfällen eintreten, wenn bestimmte Heizungsarten ohne entsprechende Stromversorgung nicht mehr arbeiten. Die Stromversorgung des Notquartiers muss indes über ein Notstromaggregat sichergestellt werden, auch um den sekundärseitigen Heizkreislauf mit Elektrizität versorgen zu können. Vorhandene Notstromaggregate stoßen bei Großereignissen jedoch möglicherweise an ihre Grenzen oder sind aufgrund anderweitigen Einsatzes nicht verfügbar.

Schon bevor das Thema großflächiger Stromausfall in den besonderen medialen Fokus getreten ist, hat die Stadt auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 26.10.2021 ein mobiles Notstromaggregat zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung weiterer städtischer Einrichtungen beschafft. Das Gerät selbst hat eine Leistung von rd. 100 KVA und kann damit den gesamten Krötenseeschul-Komplex samt Turnhalle (ohne Küche) mit Strom versorgen. Das Gerät verfügt über einen 800 l Tank. Bei einem Verbrauch von rund 19 l/h bei 75 % Last bedeutet dies eine Stromversorgung von nahezu zwei Tagen. Danach muss das Gerät neu betankt werden. Hierfür wird Kraftstoff bei der Stadt vorgehalten.

Derzeit müsste die Betankung in der Weise erfolgen, dass aus dem Tank beim Bauhof ein Lkw befüllt und daraus der Tank des Aggregats aufgefüllt wird. Es ist daher die Anschaffung von mobilen Tanks samt Pumpen vorgesehen. Eine weitere Sicherstellung der Betriebsstoffversorgung müsste nach dem Erdölbevorratungsgesetz erfolgen.

Derzeit finden erneute Abfragen bei Betreibern der kritischen Infrastruktur sowie Versorgern und Entsorgern hinsichtlich der Fortdauer ihrer Betriebsbereitschaft statt. Nach Vorliegen aller aktualisierten Daten wird die Stadt entsprechende Informationen auf ihre Homepage und auch in Druckform zur Verfügung stellen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass Privatpersonen und insbesondere auch solche, die auf eine andauernde Stromversorgung z.B. zum Betrieb medizinischer Geräte angewiesen sind, selbst Vorsorge treffen. Wichtige Hinweise enthält die Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“, herausgegeben vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/warnung-vorsorge_node.html

Fangen Sie einfach an zu tippen