Der Stadtrat
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt. Seine Aufgabe wird ehrenamtlich erfüllt. Die Grundlagen für die Zusammensetzung und die Aufgaben des Stadtrats sind in der Gemeindeordnung von 1998 für den Freistaat Bayern festgelegt. Er ist das wichtigste politische Gremium der Stadt und entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über alle wichtigen Angelegenheiten.


