Stadt­rats­aus­schüsse

Zu seiner Entlastung kann der Stadtrat Ausschüsse bilden, in denen Sachthemen ausführlich beraten und/oder beschlossen werden können. Die Zusammensetzung regelt der Stadtrat in seiner Geschäftsordnung, dabei muss er auf das Stärkeverhältnis der vertretenen Parteien Rücksicht nehmen. Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Stadtrat dazu bestimmtes Mitglied.

Der Haupt- und Finanzausschuss

Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, soweit nicht besondere Ausschüsse dafür gebildet sind:

  • Vorberatung des Haushaltsplanes
  • Vollzug des Haushaltsplanes
  • gemeindlicher Grundstücksverkehr
  • Darlehensaufnahme, Steuerfestsetzungen
  • Wirtschafts-, Struktur- und Straßenangelegenheiten
  • Feuerschutz
  • Katastrophenschutz
  • Ziviler Bevölkerungsschutz und Selbstschutz
  • Prüfung und Vorberatung für Bürgermedaille und Förderpreis der heimischen Wirtschaft

Der Umwelt-, Bau-, und Planungs­ausschuss

  • Umwelt- und Naturschutz
  • Bau- und Siedlungswesen
  • Brücken- und Kanalbau
  • Abwasser und Wasserläufe
  • Abfallwirtschaft
  • Ortsplanung
  • Straßenplanung und Straßenbau
  • Gestaltung
  • Ortsbild (auch verunstaltende Außenwerbung)
  • Grünanlagen
  • Erlass von Bebauungsplänen
  • Instandsetzung städtischer Anlagen und Gebäude von größerer Bedeutung und Angelegenheiten des städtischen Bauhofes und der Stadtgärtnerei

Werkausschuss

  • Alle Angelegenheiten der städtischen Eigenbetriebe, soweit sich nicht der Stadtrat die Entscheidung allgemein vorbehält oder im Einzelfall an sich zieht oder es sich um Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung der Eigenbetriebe handelt
  • Vorberatung für Energiefragen und Schlossgarage

Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport

  • Prüfung und Vorberatung für den Jugendförderpreis und den Kulturpreis
  • Angelegenheiten, welche die Bereiche Familien, Jugend, Senioren, Behinderte, Kultur, Gemeinschafts-, Vereinspflege und Sport betreffen

Rechnungs­prüfungs­ausschuss

  • Prüfung der Jahresrechnung der Stadt und ihrer Stiftungen sowie der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe mit kaufmännischem Rechnungswesen

Personal­ausschuss

  • Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung

Ferien­ausschuss

  • In der Ferienzeit (6 Wochen ab dem ersten Ferientag der allgemeinen Sommerschulferien): Erledigung aller Angelegenheiten, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist
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