Öffentliche Sitzungen
- Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und frei zugänglich.
- Ausnahmen bilden Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit oder solche, die Persönlichkeitsrechte betreffen.
- Die jeweilige Tagesordnung wird spätestens drei Tage vor einer Sitzung bekannt gegeben.