Öffentliche Sitzungen

  • Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und frei zugänglich.
  • Ausnahmen bilden Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit oder solche, die Persönlichkeitsrechte betreffen.
  • Die jeweilige Tagesordnung wird spätestens drei Tage vor einer Sitzung bekannt gegeben.
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