Anmelden / Abmelden / Ummelden
Wenn Sie umziehen, müssen Sie der Stadt Bescheid geben.
Wann müssen Sie Bescheid geben?
- Sie müssen sich bei der Stadt anmelden.
- Das müssen Sie innerhalb von zwei Wochen machen.
- Die Frist beginnt, wenn Sie in die neue Wohnung eingezogen sind.
- Das gilt auch, wenn Sie nur in eine andere Wohnung in Sulzbach-Rosenberg umziehen.
- Sie müssen auch Bescheid geben, wenn Sie aus Sulzbach-Rosenberg wegziehen (Abmelden).
- Die Anmeldung machen Sie beim Einwohner-Meldeamt.
Was ist neu beim Umzug? (Wohnungsgeber-Bestätigung)
- Es gibt ein neues Gesetz. Dieses Gesetz hilft gegen falsche Anmeldungen. Niemand darf sich in einer falschen Wohnung anmelden.
- Sie wollen sich anmelden? Dann brauchen Sie ein wichtiges Papier. Das Papier heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
- Der Wohnungs-Geber ist die Person. Sie vermietet Ihnen die Wohnung. Meistens ist das Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin.
- Sie sind eingezogen? Oder sind Sie ausgezogen? Das muss Ihr Wohnungs-Geber aufschreiben. Er muss Ihnen den Einzug oder Auszug schriftlich bestätigen.
- Wichtig: Sie müssen die Wohnungs-Geber-Bestätigung bei der Anmeldung vorlegen.
Was müssen Sie mitbringen?
Bringen Sie diese beiden Dinge mit, wenn Sie zur Melde-Behörde kommen:
- Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
- Die Wohnungsgeber-Bestätigung von Ihrem Vermieter.
So bekommen Sie einen Termin:
- Rufen Sie uns an: Einwohner-Meldeamt Telefon 09661 510-1320
- Oder schreiben Sie eine Mail: ema@sulzbach-rosenberg.de
Hier finden Sie uns:
Einwohnermeldeamt
Haus für Bürgerdienste
Luitpoldplatz 5
EG / Zi. 01
92237 Sulzbach-Rosenberg