Anmelden / Abmelden / Ummelden

Wenn Sie umziehen, müssen Sie der Stadt Bescheid geben.

Wann müssen Sie Bescheid geben? 

  • Sie müssen sich bei der Stadt anmelden.
  • Das müssen Sie innerhalb von zwei Wochen machen.
  • Die Frist beginnt, wenn Sie in die neue Wohnung eingezogen sind.
  • Das gilt auch, wenn Sie nur in eine andere Wohnung in Sulzbach-Rosenberg umziehen.
  • Sie müssen auch Bescheid geben, wenn Sie aus Sulzbach-Rosenberg wegziehen (Abmelden).
  • Die Anmeldung machen Sie beim Einwohner-Meldeamt.

Was ist neu beim Umzug? (Wohnungsgeber-Bestätigung)

  • Es gibt ein neues Gesetz. Dieses Gesetz hilft gegen falsche Anmeldungen. Niemand darf sich in einer falschen Wohnung anmelden.
  • Sie wollen sich anmelden? Dann brauchen Sie ein wichtiges Papier. Das Papier heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
  • Der Wohnungs-Geber ist die Person. Sie vermietet Ihnen die Wohnung. Meistens ist das Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin.
  • Sie sind eingezogen? Oder sind Sie ausgezogen? Das muss Ihr Wohnungs-Geber aufschreiben. Er muss Ihnen den Einzug oder Auszug schriftlich bestätigen.
  • Wichtig: Sie müssen die Wohnungs-Geber-Bestätigung bei der Anmeldung vorlegen.

Was müssen Sie mitbringen?

Bringen Sie diese beiden Dinge mit, wenn Sie zur Melde-Behörde kommen:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
  • Die Wohnungsgeber-Bestätigung von Ihrem Vermieter.

So bekommen Sie einen Termin:

Hier finden Sie uns:

Einwohnermeldeamt

Haus für Bürgerdienste
Luitpoldplatz 5
EG / Zi. 01
92237 Sulzbach-Rosenberg

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