Haushalt

Der kommunale Haushalt bildet die Grundlage für alle Aufgaben der Verwaltung. Das Recht auf finanzielle Selbstständigkeit ist im Grundgesetz verankert. Es ermöglicht jeder Gemeinde die Aufstellung eines eigenen Haushaltsplanes.

Ablauf der Haushaltsaufstellung:

  • Der Entwurf entsteht im Finanzreferat und wird vom Ersten Bürgermeister dem Stadtrat vorgelegt.
  • Der Stadtrat berät öffentlich über den Entwurf und beschließt die Haushaltssatzung.
  • Bei genehmigungspflichtigen Teilen folgt die Prüfung durch die Kommunalaufsicht.
  • Nach der Unterschrift des Ersten Bürgermeisters ist die Satzung gültig.
  • Einspruchsfrist für Bürger
  • Die Haushaltssatzung wird öffentlich bekannt gemacht.
  • Bürger und Abgabepflichtige können innerhalb von mindestens einer Woche Einwendungen einreichen.
  • Erst danach tritt der Haushalt in Kraft.

Kamerales Buchungssystem

  • Sulzbach-Rosenberg arbeitet nach dem kameralen System.
  • Es bildet Einnahmen und Ausgaben eines Jahres ab.
  • Die Haushaltssatzung ist die Zusammenfassung des gesamten Haushaltswerkes.

Inhalte der Haushaltssatzung

  • Gesamtbeträge der Einnahmen und Ausgaben
  • Aufteilung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
  • Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen
  • Höchstbetrag der Kassenkredite
  • Festgelegte Realsteuerhebesätze
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