Vermietung einer Wohnung im Bürgerspital
Freie Wohnung im Bürgerspital:
- 2 Zimmer, Küche, Bad
- Wohnfläche ca. 60 qm im 1. Stock
- Bürgerspital, Spitalgasse 21
Voraussetzungen:
- Vollendung des 60. Lebensjahres oder dauernde Erwerbsunfähigkeit
- Vorlage einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlichen geförderten sozialen Wohnungsbau (§ 5 WoBindG)
Nähere Informationen im Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, René Kutschenreiter oder Sigrid Spies, 09661/510-126.