Onlineschulung „Jugendschutz auf Festen“
Neuerung bei der Beantragung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Bei Beantragung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist ab sofort ein Nachweis über die Teilnahme an der Onlineschulung „Jugendschutz auf Festen“ des Landratsamtes Amberg-Sulzbache erforderlich.
Weiterführende Informationen finden Sie im Bürgerservice-Portal der Stadt Sulzbach-Rosenberg.