Mähroboter nachts verboten: Schutz für Igel und andere Tiere

Der Landkreis Amberg-Sulzbach schützt Igel und andere kleine Tiere besser. Deshalb gilt ab sofort ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter.

Wann dürfen Mähroboter nicht fahren?

Mähroboter dürfen im ganzen Landkreis Amberg-Sulzbach nicht benutzt werden:

von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang
bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang am nächsten Tag.

Die genauen Zeiten für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang finden Sie zum Beispiel unter:
https://www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter

Warum gibt es das Verbot?

Igel und viele andere kleine Tiere sind vor allem abends und nachts unterwegs. Genau dann können Mähroboter für sie gefährlich werden.

Igel fliehen bei Gefahr oft nicht. Sie rollen sich zusammen. Dadurch können sie von Mährobotern schwer verletzt oder getötet werden.

Welche Geräte sind gemeint?

Gemeint sind Mähroboter, die selbstständig eine Fläche mähen. Sie fahren also ohne direkte Steuerung durch eine Person.

Warum brauchen Igel besonderen Schutz?

Der Europäische Igel ist eine besonders geschützte Tierart. In Deutschland gibt es immer weniger Igel.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Es gibt weniger Insekten als Nahrung.
  • Es gibt weniger Hecken und Gebüsche.
  • Viele Lebensräume der Igel verschwinden.
  • Licht und Pestizide schaden den Tieren und ihrer Nahrung.
  • Darum leben Igel heute oft in Gärten, Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen. Dort kommen sie aber häufig mit Mährobotern in Kontakt.

Viele verletzte Igel

Die Igelhilfe Schmidmühlen hat im vergangenen Jahr 120 verletzte Igel aufgenommen. Etwa jeder zehnte Igel hatte Schnittverletzungen.

Viele verletzte Tiere werden wahrscheinlich gar nicht gefunden. Sie verstecken sich nach der Verletzung oder werden von anderen Tieren gefressen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Das Verbot gilt nicht für Mähroboter:

  • in geschlossenen Räumen
  • auf Gründächern

In besonderen Fällen können Ausnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Was passiert bei Verstößen?

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Wer gegen das Verbot verstößt, kann ein Bußgeld bekommen.

Veröffentlicht: 27. Mai 2026 
Autor: Stadt
 Sulzbach-Rosenberg

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