Kommunale Wärmeplanung
Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden, Bayern bereits bis 2040. Da rund 60 % des Endenergieverbrauchs auf Wärme entfallen, ist die Transformation des Wärmesektors entscheidend. Die kommunale Wärmeplanung unterstützt Städte dabei, Strategien für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu entwickeln. Für private Haushalte entstehen dadurch keine direkten Pflichten.
Gesetzlicher Hintergrund
Seit dem 01.01.2024 verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz alle Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans. Städte unter 100.000 Einwohnern haben dafür Zeit bis zum 30.06.2028, kleine Kommunen bis 10.000 Einwohner können ein vereinfachtes Verfahren nutzen. Das Gesetz ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verbunden, vorzeitige Anschluss- oder Sanierungszwänge entstehen jedoch nicht.
Umsetzung
Die Planung zeigt Potenziale für Wärmeanschlüsse, Nahwärmenetze oder individuelle Lösungen. Die Stadt Sulzbach-Rosenberg setzt die Maßnahmen um, kontrolliert den Fortschritt und aktualisiert den Plan alle fünf Jahre. Ziel ist die Klimaneutralität für private Haushalte und Kleingewerbe.
Kommunale Wärmeplanung in Sulzbach-Rosenberg
Die kommunale Wärmeplanung startete mit einem Kick-off im Dezember 2023 und umfasst mehrere Beteiligungs- und Analyseschritte bis zur Fertigstellung im September 2024, inklusive Bürgerbeteiligung, Potenzialanalysen und Abschlusspräsentation. Auf dieser Grundlage wurde eine Wärmeplanung erstellt, die mögliche Versorgungsgebiete für Wärmenetze sowie Bereiche für individuelle Lösungen aufzeigt.
Die Ergebnisse wurden im Stadtrat beschlossen und in einem Abschlussbericht veröffentlicht. Alle detaillierten Informationen, Karten und Maßnahmen sind im verlinkten Abschlussbericht vollständig dokumentiert.