Erläuterungen zum Wohnen im Denkmal
Die Ortskerne von Sulzbach und Rosenberg bieten mit ihren historischen und denkmalgeschützten Häusern eine attraktive Alternative zum Neubau. Kurze Wege, ein einmaliges Flair und viel Raum für kreative Ideen machen den Kauf eines Altbaus interessant. Vor einer Entscheidung kann die Denkmalschutzliste Aufschluss geben, ob ein Objekt unter Schutz steht.
Wichtige Hinweise:
- Für Veränderungen oder Abbruch denkmalgeschützter Gebäude ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich
- Die Erlaubnis wird von der Stadt Sulzbach-Rosenberg als Untere Denkmalschutzbehörde gebührenfrei erteilt
- Ist eine Baugenehmigung erforderlich, entfällt die gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
- Ansprechpartner im Stadtbauamt geben Auskunft über das jeweils notwendige Verfahren
Fördermöglichkeiten für Sanierungen:
- Zuwendungen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm für Fassaden- und Umfeldgestaltung in der Altstadt Sulzbach und im Ortskern Rosenberg
- Zuschüsse und Darlehen der Bayerischen Landesstiftung
- Zuschüsse und Darlehen aus dem Entschädigungsfonds
- Zuschüsse und Darlehen des Bezirks Oberpfalz