Erläuterungen zum digitalen Bauantrag
Was ist möglich?
Seit dem 1. Juni 2024 können Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Genehmigungsfreistellungen und Abgrabungsanträge digital eingereicht werden.
Wie läuft die Authentifizierung ab?
- Natürliche Person: BayernID
- Juristische Person: ELSTER-Unternehmenskonto
- ELSTER-Organisationszertifikat muss einmalig mit persönlichem ELSTER-Zertifikat verknüpft werden
Mehr Infos: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten/
Online-Assistenten
Für die Online-Antragstellung werden digitale Formulare bereitgestellt, sogenannte „Online-Assistenten“.
Mit dem Hauptassistenten können Sie einreichen:
- Bauanträge und Änderungsanträge
- Anträge für Werbeanlagen, Abgrabung, Genehmigungsfreistellung
Weitere Assistenten für Vorbescheid, Teilbaugenehmigung, Nutzungsaufnahme etc. sind verfügbar.
Hinweise für die Einreichung
- Bauanträge müssen vollständig sein, inkl. Unterlagen zur Grundstücksentwässerung
- Dateien im PDF/A-Format kurz und klar benennen (z. B. Lageplan, Grundriss EG)
- Einzeldateien pro Plan erstellen
- Unterschriften nur erforderlich bei sicherheitsrelevanten Nachweisen oder eingeführten Formularen (Scan des Originals hochladen)
Gebühren
- Basieren auf Art. 5 u. 6 Kostengesetz und Kostenverzeichnis
- Auch bei Ablehnung oder Rücknahme eines Bauantrags fallen Gebühren an, ggf. reduziert
Rechtsgrundlage & Datenschutz
- Digitale Bauantragsverordnung (DBauV)
- Datenschutzhinweise der Bauaufsicht beachten (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDBauV/