Erläuterungen zum digitalen Bauantrag

Was ist möglich?

Seit dem 1. Juni 2024 können Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Genehmigungsfreistellungen und Abgrabungsanträge digital eingereicht werden.

Wie läuft die Authentifizierung ab?

Online-Assistenten

Für die Online-Antragstellung werden digitale Formulare bereitgestellt, sogenannte „Online-Assistenten“.

Mit dem Hauptassistenten können Sie einreichen:

  • Bauanträge und Änderungsanträge
  • Anträge für Werbeanlagen, Abgrabung, Genehmigungsfreistellung

Weitere Assistenten für Vorbescheid, Teilbaugenehmigung, Nutzungsaufnahme etc. sind verfügbar.

Hinweise für die Einreichung

  • Bauanträge müssen vollständig sein, inkl. Unterlagen zur Grundstücksentwässerung
  • Dateien im PDF/A-Format kurz und klar benennen (z. B. Lageplan, Grundriss EG)
  • Einzeldateien pro Plan erstellen
  • Unterschriften nur erforderlich bei sicherheitsrelevanten Nachweisen oder eingeführten Formularen (Scan des Originals hochladen)

Gebühren

  • Basieren auf Art. 5 u. 6 Kostengesetz und Kostenverzeichnis
  • Auch bei Ablehnung oder Rücknahme eines Bauantrags fallen Gebühren an, ggf. reduziert

Rechtsgrundlage & Datenschutz

Virtueller KI-Chatbot – bitte geben Sie keine sensiblen personenbezogenen Daten ein.