Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Feuerhof / Gallmünz“ in den Osterbrunnenbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 1317, Gemarkung Großalbershof, durch die Stadt Sulzbach-Rosenberg
B E K A N N T M A C H U N G
Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Feuerhof / Gallmünz“ in den Osterbrunnenbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 1317, Gemarkung Großalbershof, durch die Stadt Sulzbach-Rosenberg
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat der Stadt Sulzbach-Rosenberg die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§ 15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt.
Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der Pläne liegt in der Zeit vom 19.07.2022 bis zum 03.08.2022 im Rathaus im Baureferat, Rathausgasse 2, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Zusätzlich wird das Vorhaben auch im Internet bekanntgemacht. Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt unter folgender Internetadresse https://www.suro.city/rathaus/aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Sulzbach-Rosenberg, den 11.07.2022
Stadt Sulzbach-Rosenberg
gezeichnet
Michael Göth
Erster Bürgermeister