Digitale Lichtbilder bei Ausweisbeantragung ab 1. Mai 2025

Zum Schutz vor Manipulationen von Passbildern dürfen gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 ab dem 1. Mai 2025 für Ausweisbeantragungen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

Hierfür erhält die Stadt Sulzbach-Rosenberg von der Bundesdruckerei zwei Lichtbildaufnahmegeräte. Bürger können dann vor Ort gegen eine Gebühr in Höhe von 6 € ein digitales Lichtbild erstellen lassen. Das Lichtbild darf nicht ausgedruckt und in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden.

Da sich die Auslieferung der Lichtbildaufnahmegeräte seitens der Bundesdruckerei verzögert, können diese möglicherweise erst am 1. August 2025 zum Einsatz kommen. Bitte erkundigen Sie sich in der Zwischenzeit vorab bei den Mitarbeitern des Passamtes, ob eine Lichtbilderstellung vor Ort möglich ist.

In der Zwischenzeit und auch danach ist die Lichtbilderstellung bei einem örtlichen zertifizierten Fotografen möglich. Alle teilnehmenden Fotografen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Das Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes im Passamt wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern und für Heimat:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/biometrie/09-kein-papier-passbild.html

BMI – Homepage – Häufig gestellte Fragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

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