Bauleitplanung
Die Stadt legt fest, welche Flächen wie genutzt werden dürfen. Grundlage dafür sind zwei Arten von Plänen: der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Flächennutzungspläne
Der Flächennutzungsplan zeigt für das gesamte Stadtgebiet, welche Flächen wofür vorgesehen sind, zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grün, Landwirtschaft oder Wald. Er bildet die Grundlage für alle weiteren Bauleitpläne und enthält eine Begründung mit Planungszielen und einer Bewertung der Umweltauswirkungen. Für einzelne Grundstücke ist er noch nicht verbindlich.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan macht den nächsten Schritt: Er legt verbindlich fest, was auf einem konkreten Grundstück gebaut werden darf, und gilt für Eigentümer wie Baubehörde gleichermaßen. Grundlage ist immer der Flächennutzungsplan.
Er regelt zum Beispiel, welche Nutzung erlaubt ist, wie groß und hoch gebaut werden darf, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf oder welche Bepflanzung vorgeschrieben ist.
Städtebauliche Satzungen
Für einzelne Ortsteile kann die Stadt anstelle eines Bebauungsplans eine städtebauliche Satzung erlassen. Diese einfacheren Regeln gelten vor allem in bestehenden Ortschaften und legen zum Beispiel Baugrenzen oder Nutzungsarten fest.