Aktuelles Hygienekonzept Wochenmarkt
Hygienekonzept der Stadt Sulzbach-Rosenberg
für den Wochenmarkt am Luitpoldplatz
Sicherheits- und Hygieneregeln auf dem gesamten Wochenmarktareal
Das Rahmenhygienekonzept für Märkte vom 20. September 2021, Az. 35-4050/49/3 und G53n-G8390-2021/3594-14, gem. der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege findet vollumfänglich für den Wochenmarkt der Stadt Sulzbach-Rosenberg Anwendung.
Es muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, dass die Umsetzung bzw. Einhaltung der darin festgelegten Schutz- und Hygienebestimmungen sowie der Arbeitsschutz für das Personal gewährleistet ist.
Insbesondere gilt
- Wo immer möglich sollte der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Besuchern auf dem gesamten Marktgelände eingehalten werden.
- Ausschluss vom Besuch der Marktveranstaltungen:
– Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion;
– Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen;
– Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische
Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome
jeder Schwere). - Sollten Mitarbeiter, Marktverkäufer oder Besucher der Marktveranstaltung während des Aufenthalts Symptome entwickeln, die mit einer beginnenden SARS-CoV-2-Infektion in Verbindung stehen könnten, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen.
- Jeder Standbetreiber hat die Kontaktflächen an seinem Stand bzw. Verkaufswagen während der Verkaufszeit regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
- Aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Infektionen wird den Verkaufsständen empfohlen, die Abgabe von Speisen, trotz des Widerspruchs zur Nachhaltigkeit, nicht in mitgebrachten Taschen oder Tüten zu verpacken.
- Waschgelegenheiten mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern sowie Desinfektionsmittelspender stehen im Rathaus Luitpoldplatz 25 (öffentliches WC) bereit.
- Für Anfragen (z. B. zur Umsetzung des Konzeptes, zum Marktablauf) und Mitteilungen (z. B. bei Regelverstößen, zu Erkrankten oder Verdachtsfällen) steht das Marktamt unter 09661/510115 zur Verfügung.
- Die Einhaltung der Sicherheits- und Hygieneregeln wird stichprobenhaft kontrolliert.
- Im Falle eines Verstoßes kann gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, vom Hausrecht Gebrauch gemacht und ein Platzverbot ausgesprochen
- Die Standbetreiber haben sicherzustellen, dass der vorgeschriebene Arbeitsschutz für das Personal (Nr. 5 Rahmenhygienekonzept) eingehalten wird.
Weitere Informationen zum Rahmenhygienekonzept finden Sie HIER.
Stadt Sulzbach-Rosenberg
22.09.2021